Top-text |
bild_krankenfahrten |
bild-responsive-krankenfahrten |
text-krankenfahrten |
Wir führen Krankenfahrten durch, zu allen
Service: Mit einer "Verordnung einer Krankenbeförderung" können wir Ihre Krankenfahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Hinweis: Bei Fahrten von und zu stationären Behandlungen ist eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) vom Arzt zu genehmigen. Bei Rückfragen zu Modalitäten mit der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Abrechnungspartner mit der Krankenkasse nutzen wir das moderne Abrechnungssystem DMRZ.
text_krankfahrten_responsive |
Wir führen Krankenfahrten durch, zu allen
Service: Wir beantragen für Sie die Kostenübernahme Ihrer Fahrten nach Erhalt der „Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Hinweis: Bei Fahrten von und zu stationären Behandlungen ist eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) vom Arzt zu genehmigen.
Bei Rückfragen zu Modalitäten mit der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als Abrechnungspartner mit der Krankenkasse nutzen wir das moderne Abrechnungssystem DMRZ.